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Die Einhaltung der nachstehend genannten baulichen und sicherheitstechnisch
relevanten Bestimmungen wird von einem mobilen Einsatzkommando des
TÜV Palermo vor Ort überprüft und ist Grundvoraussetzung
für eine Zulassung zum Start wie in Durchführungsbestimmung
218K34/4 §§ 3 bis 8 des Weltsportabkommens.
1. Die Objekte müssen Eigenbau sein.
2. Max. Breite: 1,5m; max. Länge: 4m; max. Tiefgang: 0,5m
3. Es dürfen keine Fortbewegungsmotoren verwendet werden, keine
Öle,
keine
Fette und wasserlösliche Farbe!
4. Zum Schutz des Lehmbodens im Bassin muss die Wanne schwimmen;
Staken und schieben ist verboten!
5. An der Wanne angebrachte Werbung darf nicht größer
als 100cm x 250cm
sein,
es sei denn, es handelt sich um einen offiziellen Sponsor der
Veranstaltung!
6. Namen von Unternehmen und Parteien dürfen nicht Bestandteil
des
Namens
sein, es sei denn es handelt sich um einen offiziellen Sponsor der
Veranstaltung!
7. Palermo und TÜV prüfen die Wannen auf Schwimmfähigkeit
und ihre
Ruderfunktion
vor dem ins Bassin lassen.... hä
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