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Soziokultur

Was ist Soziokultur?

Die Bezeichnung Soziokultur resultiert zunächst einmal aus der Kritik einer auf Kunst eingeengten Kultur und Kulturpolitik. Jegliche Kultur solle Soziokultur sein, forderte einmal Hermann Glaser in den 1970er Jahren. Damit war gemeint, Kultur nicht als etwas zu begreifen, das mit dem Alltag, dem Leben der Menschen nichts zu tun hat, also eine rein geistige Sphäre. Dieser „enge“ Kulturbegriff lässt im Grunde nur Kunst als Kultur gelten, Kunst als Reich des Wahren, Guten und Schönen, als Rückzugsort, Weltflucht. Ein solcher Kulturbegriff gibt vor, unveränderlich zu sein, ewige Werte zu transportieren, aber es kommt vielmehr darauf an, Kultur als einen zu gestaltenden Ort des Lebens zu begreifen, der für jeden offen und durch jeden zu bereichern ist. Folglich soll auch Kulturpolitik keine Kunstpolitik sein, die reine Kunstförderung betreibt, sondern Teil einer umfassenden Gesellschaftspolitik.
Soziokultur also ist jene aktive Kultur, die von allen gemacht und gestaltet wird, vor allem in Einrichtungen und Initiativen, die vor Ort die Stadt, den Stadtteil, die Region beleben wollen. Soziokultur verkörpert aber keine Bewegung gegen die Kunst, sie bezieht im Gegenteil künstlerisches Schaffen ein und will vielen Menschen Zugänge zur Kreativität eröffnen. Soziokultur lässt sich so als eine breitenkulturelle Praxisform mit sozialräumlicher Ausrichtung beschreiben, die viele Menschen erreicht und aktiv einbindet. Sie ermöglicht Podien für generations- und spartenübergreifende Gestaltung, politische Bildung, künstlerische Betätigung und Kommunikation. Kristallisationsort der Soziokultur sind die soziokulturellen Zentren, die durch unseren Verband repräsentiert und vertreten werden.
Zentrale Bedeutung haben darüber hinaus auch Themen der Umwelt-, Friedens- oder Frauenbewegung. Neben einem reichhaltigen Veranstaltungsbetrieb gibt es in den Zentren Kursangebote, Gruppenarbeiten und gastronomische Angebote. Ein wichtiger Bestandteil soziokultureller Arbeit ist die offene Kinder- und Jugendarbeit. Landesverband Soziokultur Sachsen

Die naTo ist eins von neun Soziokulturellen Zentren in Leipzig, die sich in dem losen Zusammenschluss „AG Soziokultur“ gemeinsam für die weitere Entwicklung der freien Kulturlandschaft in Leipzig engagieren.


Paul Fröhlich

Paul Fröhlich

17.4.1962 – 19.7.2009
Sein Tod hat ein Riesenloch gerissen und wir werden Jahre brauchen um es zu schließen.
Wir werden es versuchen – für Paul.





Briefe


Drei Jahre…

(Sommer 2012)

Heute vor drei Jahren haben wir Paul Fröhlich verloren – das war für die Familie, für seine Freunde und viele andere Menschen und auch für das Team der naTo ein totaler Schock. Wir versuchen seitdem, die großen Open Air Events, die Paul maßgeblich miterfunden und gestaltet hat, in seinem Sinne weiterzuführen. Das ist ohne ihn schwer – wir merken es seit drei Jahren jedes Jahr von Neuem. Aber wir werden auf diesem Weg weitgergehen – und Paul, wir hoffen, wenn Du von Deiner Wolke im Himmel auf uns herunterschaust, dass Dir gefällt, was sie da so treiben, die Bürgerinnen und Bürger der Messe-Metropole.

das Team der naTo


Hallo Paul!

(Sep. 2011)

Jetzt sind es schon über zwei Jahre, in denen wir die großen Open-Air-Events ohne Dich auf die Reihe bekommen müssen und – wir merken es jedes Mal – Du bist immer noch das Maß der Dinge. Wie das geht, den Unterhaltungswert einer Veranstaltung in spektakuläre Höhen nach oben zu schrauben, das hast Du, wahrscheinlich für alle Zeiten, gezeigt und vorgegeben. In jedem unserer Vorbereitungs- und Auswertungsgespräche fällt unausweichlich mehrmals Dein Name – wie Du bestimmte Dinge gemacht und gelöst hast und wie wir heute versuchen können, das ohne Dich, auf andere Weise, mit anderen Menschen, nachzuempfinden.
Wir bemühen uns bei unseren Events, die von Dir so hochgelegte Messlatte wieder zu erreichen und mit uns Deine nachfolgenden Moderatoren-Kollegen, die sehr respektvoll und sehr respektabel, die ersten längeren Strecken in Deinen großen Fußspuren zurückgelegt haben.
Gerade haben wir den Cup zum dritten Mal ohne Dich hinter uns gebracht, den wir aus gutem Grund nach Dir benannt haben. Dieses Mal mit deutlich weniger Mannschaften als sonst, da überlegen wir natürlich schon, woran das lag und haben uns auf „normale Schwankungen“ geeinigt. Nachdem beim ersten cup ohne Dich so ziemlich alles schief ging, was schief gehen konnte und es zudem gegen Ende auch noch in Strömen regnete (das passte gut zu unserer damaligen Stimmung), sind wir langsam wieder aus diesem Tal heraus. Gelobt wurde die Musikauswahl, was uns besonders freut, da diese ja zum großen Teil auch noch auf Dich zurückgeht. Dass die Gewinner des Designpreises („Asselvereinigung Südvorstadt“), spontan das halbe Preisgeld für die Aktion „Eine Bank für Paul“ gespendet haben, hat uns ebenfalls sehr gefreut.
So bist Du auf vielfältige Weise, in unseren Events, dem Neujahrssingen der Leipziger Gastronomen und auch bald in einem originellen Sitzmöbel nach wie vor immer ganz nah bei uns!

das Team der naTo


Hallo Paul!

(Juli 2010)

Jetzt haben wir erstmals alle großen Open-Air-Events ohne Dich als „Spiritus Rector“ durchgeführt. Und es war – wie erwartet – schwer.
Gleichzeitig halten die Anstrengungen, Deine großen, großen Fußspuren Schritt für Schritt auszufüllen, unsere Erinnerung an Dich sehr lebendig und wach. Indem wir Deine Arbeit fortsetzen, lebst Du in uns, in den Seifenkisten-, Badewannen- und Fußballteams und in den tausenden Besuchern der Events weiter, die Du mit uns erfunden und zu großen, rauschenden Festen entwickelt hast. Auf diesem Weg werden wir, gemeinsam mit Freunden und Kollegen weitergehen, das haben wir versprochen und – davon sind wir überzeugt – das hättest Du genauso gewollt.
Es wird nicht mehr so sein, wie mit Dir, das wissen und fühlen wir.
Es ist unsere Art, wie Du auf eine gewissen Weise doch weiterlebst – in unseren Köpfen und in unseren Herzen.

das Team der naTo


Spenden

Wir freuen uns sehr, dass Sie unsere Arbeit unterstützen möchten.
Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:

Geldspende über das folgende online Formular:


Geldspende an das folgende Bankkonto:

Begünstigter: naTo e.V.
Kontonummer (IBAN): DE26860555921130542986
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Zweck:
Spende zur Erfüllung des Satzungswecks
Ihr Name
Ihre Postanschrift

Sie können einen Betrag Ihrer Wahl direkt auf unser Spendenkonto überweisen. Bis zu einem Betrag von 200,- € gilt der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Ab einem Betrag über 200,- erhalten Sie eine Spendenbescheinigung nach amtlichen Muster von uns, die sie steuerlich geltend machen können.


Herzlich willkommen sind auch Sachspenden

Insbesondere für unser großes Open-Air-Event – das Seifenkistenrennen – suchen wir immer attraktive Preise, mit denen wir die Gewinner-Teams öffentlichkeitswirksam für ihre sportlichen und kreativen Leistungen auszeichnen können. Natürlich können Sie auch für Sachspenden eine Spendenbescheinigung erhalten.
Kleiner Tipp am Rande: Gutscheine, Eintrittskarten, Präsentkörbe und „Wundertüten“ sind besonders beliebt.
Möchten Sie sich mit einer Sachspende engagieren? – Dann schreiben Sie eine kurze Mail an info@nato-leipzig.de, wir melden uns dann umgehend zurück, um die Einzelheiten mit Ihnen abzustimmen.


Satzung

Satzung des Vereins „Kultur- und Kommunikationszentrum naTo e.V.“


§1 Name und Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen Kultur- und Kommunikationszentrum naTo e.V.. Er wurde am 15. Mai 1990 vom Amtsgericht Leipzig unter der Nummer VR 121 in das Vereinsregister eingetragen.
(2) Er hat seinen Sitz in Leipzig.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Volks- und Berufsbildung.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
– öffentliche Kulturveranstaltungen, soziokulturelle Aktivitäten, Bildungsprojekte und die Umsetzung von Kunstprojekten in den Bereichen Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst
sowie
– Kunstausstellungen und denkmalpflegerische Maßnahmen,
– Mittelbeschaffung und Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst, Kultur sowie Volks- und Berufsbildung.
(3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks gestaltet und betreibt der Verein ein Kultur- und Kommunikationszentrum.

§3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele aktiv unterstützt.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand. Diese Entscheidung kann durch die Mitgliederversammlung revidiert werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit einer Probezeit von drei Monaten.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, Ausschluss aus dem Verein, Anfechtung des Beitritts, durch den Tod des Mitglieds sowie durch Auflösung des Vereins.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch Vorstandsbeschluss erwirkt werden, wenn dieses schwerwiegend gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Gegen diesen Beschluss kann bei der Mitgliederversammlung Berufung eingelegt werden.
Auf Antrag des Mitglieds kann der Vorstand über eine ruhende Mitgliedschaft von bis zu einem Jahr entscheiden.
(3) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Arbeitslose, Studenten und andere Anspruchsberechtigte erhalten eine Beitragsermäßigung von 50% des Beitrages.

§5 Fördermitgliedschaft
(1) Juristische und natürliche Personen, die sich nicht an Vereinsaktivitäten beteiligen, können ihre Fördermitgliedschaft erklären.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder wird jährlich neu beschlossen.
(3) Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung grundsätzlich Anwesenheits-, Antrags- und Rederecht, solange diese nicht anders beschließt.

§6 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und zwei stellvertretenden Vor-standsmitgliedern.
(2) Der Verein wird im Rechtsverkehr entweder durch den Vorstandsvorsitzenden und einen Stellvertretenden Vorsitzenden oder durch beide Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
(3) Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufgenommen haben.
(4) Der Vorstand kann zur Führung der Geschäfte des Vereins einen Geschäftsführer bestellen. Der Geschäftsführer ist hauptamtlich tätig und dem Vorstand verantwortlich. Er führt die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung durch. Der Geschäftsführer ist als besonderer Vertreter des Vereins nach § 30 BGB zur Vertretung des Vereins und des Vorstandes bevollmächtigt und berechtigt. Der besondere Vertreter wird in das Vereinsregister eingetragen.
(5) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied und den Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
(6) Einzelne oder alle Vorstandsmitglieder können für ihre Vorstandstätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Höhe wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

§7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens einmal jährlich einzuberufen.
(2) Die Ladung erfolgt auf dem Postweg oder durch Aushang im Vereinslokal mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
(3) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder hat der Vorstand auch außerhalb des Jahrestur-nus zur Mitgliederversammlung unter Angabe der Gründe einzuladen.
(4) Die Mitgliederversammlung kann die Beschlussunfähigkeit feststellen, wenn weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend sind. Es ist dann erneut zur Mitgliederversammlung zu laden, welche in jedem Fall beschlussfähig ist.
(5) Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und kann ihm die Entlastung erteilen.
Außerdem kann die Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfer bestellen, der unangemeldet die Unterlagen des Vorstands prüfen kann und der Mitgliederversammlung Bericht erstattet.
(6) Die Mitgliederversammlung entscheidet, ob der Verein Mitglied in anderen Organisationen wird.

§8 Beurkundung der Beschlüsse
(1) Die Sitzungen des Vorstands sind in geeigneter Form bekanntzumachen und für Mitglieder zugänglich.
(2) Die auf Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind durch einen zu Beginn der Zusammenkunft zu bestimmenden Protokollführer schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.

§9 Auflösung des Vereins und seines Vermögens
(1) Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen ist eine Mehrheit von drei Viertel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach An-kündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung kultureller Zwecke.
(3) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens bedürfen der Dreiviertelmehrheit der Mitglie-derversammlung und dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

§10 Schriftform
(1) Soweit in dieser Satzung Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie auch durch Telekopie oder E-Mail gewahrt.